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Gästebeitrag in der Einheitsgemeinde Clausthal-Zellerfeld

Die Einheitsgemeinde Clausthal-Zellerfeld erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen sowie für die zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag. Das Erhebungsgebiet erstreckt sich vollständig auf die Gemeindegebiete der Bergstädte Altenau, Clausthal-Zellerfeld und Wildemann und der Gemeinde Schulenberg i. O. Zu diesem Aufwand rechnen auch die Kosten, die einem Dritten entstehen oder geschuldet werden, dessen sich die Einheitsgemeinde Clausthal-Zellerfeld bedient. Zum Aufwand zählen insbesondere die gästebeitragsfähigen Aufwendungen der Kurbetriebsgesellschaft "Die Oberharzer" mbH.

Wer muss den Gästebeitrag bezahlen?

Gästebeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in den Kurorten bzw. Luftkurorten aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Inanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird.

Wofür wird der Gästebeitrag erhoben?

Der Gästebeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Ihre Urlaubsorte im Oberharz bieten Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub im Harz. Damit Sie als Gast diese Services und Einrichtungen komfortabel nutzen können, erhalten Sie für Ihren Aufenthalt eine Gästekarte (Harzgastkarte), entweder durch Ihren Gastgeber oder direkt bei der Tourist-Information.

Ihre Gästebeiträge werden u.a. verwendet für diese Einrichtungen und Leistungen:

Altenau: 

  • KRISTALL Saunatherme „Heißer Brocken“ mit ihrer Thermalsole- und Saunalandschaft zum Entspannen und Verwöhnen 
  • Kurgastzentrum „Altenauer Hof“ mit Tourist-Information 
  • Kostenloser WLAN Hot Spot im Foyer des Kurgastzentrums 
  • Kurpark mit Musikmuschel und Ruhezonen hinter dem Kurgastzentrum 
  • Ermäßigte & kostenfreie Eintritte bei Veranstaltungen der Tourist-Information 
  • Heimatstube, Spielzimmer für die Kleinen, im Kurgastzentrum 
  • Kräuterpark mit Gewürzgalerie und Pagode der Gewürze 
  • Disc Golf Bergparcour 
  • Waldschwimmbad Okerteich 
  • Pflege und Unterhaltung von Wanderwegen und der Heilklimawanderwege 
  • Pflege und Unterhaltung des DSV Nordic Walking aktiv Zentrums 
  • Pflege und Unterhaltung des Loipennetzes und der Winterwanderwege 
  • Betreibung der Skilifte auf der Rose 

Clausthal-Zellerfeld mit Ortsteil Buntenbock: 

  • Tourist-Informationen Clausthal-Zellerfeld 
  • Ermäßigte & kostenfreie Eintritte bei Veranstaltungen der Tourist-Information 
  • Kunsthandwerkerhof mit Glashütte, Atelier für Holz- und Glas-Spielerei, Wichtel- und Geschenkehus, BRAUakademie, Biermünze 
  • Oberharzer Bergwerksmuseum mit Ottiliaeschacht 
  • Waldpark Zellerfeld 
  • Bergbaulicher Robinsonspielplatz Harz 
  • Kurpark Buntenbock mit Spielplatz und Grillmöglichkeit 
  • Pflege und Unterhaltung von Wanderwegen und des Loipennetzes 
  • Pflege der Rodelbahn in Buntenbock

Gemeinde Schulenberg i.O.: 

  • Grillhütte unterhalb des ehemaligen Gemeinschaftshauses 
  • Bike-Alpinum mit Downhill, Freeride, Bikercross und Dirt Slopestyle 
  • Ski-Alpinum mit 2 Schleppliften 
  • Vita-Parcours (Trimm dich-Pfad) 
  • Minigolfanlage 
  • Ermäßigte & kostenfreie Eintritte bei Veranstaltungen der Tourist-Information 
  • Pflege und Unterhaltung von Wanderwegen 
  • Pflege und Unterhaltung des Loipennetzes 

Wildemann: 

  • Tourist-Information mit Leseraum 
  • Kurpark mit Spielplatz 
  • Besucherbergwerk „19-Lachter-Stollen“ 
  • Spiegelbad Wildemann 
  • Ermäßigte & kostenfreie Eintritte bei Veranstaltungen der Tourist-Information 
  • Rodelbahn Wildemann 
  • Pflege und Unterhaltung von Wanderwegen und des Loipennetzes 

Harz-Gastkarte Welche Leistungen erhalte ich mit meiner Gästekarte?

Alle Gäste erhalten mit Entrichtung des Gästebeitrags die Gästekarte, die harzweit als Harz-Gastkarte anerkannt wird und Angebote zur Freizeitgestaltung enthält, die bei Vorlage kostenlos oder ermäßigt genutzt werden können.

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Gästebeitrag für die Einheitsgemeinde ab dem 01.01.2023: Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Der Gästebeitrag beträgt pro Person und Übernachtung – in den Orten Altenau (Ortsteile Torfhaus, Bastesiedlung, Gemkental und Wohnplatz Eckertal), Clausthal-Zellerfeld/Buntenbock, Schulenberg und Wildemann:

  • Erwachsene 2,79 €, Jugendliche (6-17 Jahre) 1,88 €, Kinder (0-5 Jahre) zahlen keinen Gästebeitrag

Der Jahresgästebeitrag ab dem 01.01.2023 beträgt:

  • Erwachsene 100,44 €
  • Jugendliche 6-17 Jahre 67,68 €

 Die Bemessungsgrundlage des Jahresgästebeitrags liegt bei 36 Übernachtungen.

Gästebeitragssatzung