Kurbeitrag
Die als Kurorte bzw. Luftkurorte staatlich anerkannten Orte Altenau mit Ortsteil Torfhaus, Clausthal-Zellerfeld mit Ortsteil Buntenbock, Schulenberg, Sankt Andreasberg und Wildemann erheben gemäß der Kurbeitragssatzung einen Kurbeitrag. Wer muss Kurbeitrag bezahlen?
Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in den Kurorten bzw. Luftkurorten aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Inanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird.
Wofür wird der Kurbeitrag erhoben?
Der Kurbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Ihre Urlaubsorte im Oberharz bieten Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub im Harz.
Damit Sie als Gast diese Services und Einrichtungen komfortabel nutzen können, erhalten Sie für Ihren Aufenthalt eine Kurkarte (Harzgastkarte), entweder durch Ihren Gastgeber oder direkt bei der Tourist-Information. Nutzen Sie die Vorteile, die die Kurkarte Ihnen vor Ort und in weiteren ca. 60 Harzorten der Umgebung bietet!
Samtgemeinde Oberharz
Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Übernachtung im Kurbezirk 1 – Altenau (Ort):
- Erwachsene 1,80 €, Kinder/Jugendliche (6-17 Jahre) 1,10 €
Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Übernachtung im Kurbezirk 2 – Altenau (Ortsteile Torfhaus, Bastesiedlung, Gemkental und Wohnplatz Eckertal) sowie Clausthal-Zellerfeld/Buntenbock, Schulenberg und Wildemann:
- Erwachsene 1,30 €, Kinder/Jugendliche (6-17 Jahre) 0,80 €
›› Satzung zum Download (PDF)
›› Antrag auf Befreiung vom Kurbeitrag (PDF)
Sankt Andreasberg
Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung im Kurbezirk 1 – Sankt Andreasberg (Ort):
- Hauptsaison 20.12.-31.10.: Erwachsene 2,00 €, Kind unter 6 Jahren 0,00 €, Kind 6-18 Jahren 0,50 €
- Nebensaison 01.11.-19.12.: Erwachsene 1,00 €, Kind unter 6 Jahren 0,00 €, Kind 6-18 Jahren 0,00 €
Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung im Kurbezirk 2 – Sankt Andreasberg (Ortsteile Oderbrück, Oderteich, Oderhaus, Sonnenberg, Odertaler Sägemühle, Silberhütte und Sperrluttertal):
- Hauptsaison 20.12.-31.10.: Erwachsene 0,60 €, Kind unter 6 Jahren 0,00 €, Kind 6-18 Jahren 0,35 €
- Nebensaison 01.11.-19.12.: Erwachsene 0,30 €, Kind unter 6 Jahren 0,00 €, Kind 6-18 Jahren 0,00 €
Bei einer Familie werden höchstens vier Personen zur Berechnung des Kurbeitrages zugrunde gelegt. Somit bezahlt eine Familie maximal 5,- € /pro Übernachtung. Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheime, Ski- und Wanderhütten und der Aufsichtspersonen zahlen je Übernachtung im Kurbezirk 1 0,50 € und im Kurbezirk 2 0,35 € (durchgehend - keine Haupt- u. Nebensaison). Der Kurbeitrag im Kurbezirk III beträgt für jedes Wohnmobil einer Familie 4,00 €.
Der Jahreskurbeitrag im Kurbezirk 1
- Erwachsene 60,00 €
- Kind 6-18 Jahre 15,00 €
Der Jahreskurbeitrag im Kurbezirk 1 im Kurbezirk 2
- Erwachsene 18,00 €
- Kind 6-18 Jahre 10,50 €
Die Bemessungsgrundlage des Jahreskurbeitrag liegt bei 30 Übernachtungen.
Mit der Kurkarte sind folgende Leistungen kostenfrei:
Kurpark mit Tretbecken, „Urwaldvision“, Spielplatz Sankt Andreasberg, Kurhaus, Nationalparkhaus Sankt Andreasberg, Wanderwege und Loipen, Beleuchtete Rodelwiese, Volksbank-Arena Harz – Mountainbike-Arena, Weitere kostenlose Angebote in über 60 Harzorten
Ermäßigte Eintritte für:
Grube Samson und Grube Catharina Neufang, Harzer Roller-Kanarienmuseum, Minigolf-Platz, Bücherei mit Buch –und Spielverleih, Weitere kostenermäßigte Angebote in über 60 Harzorten
›› Satzung zum Download (PDF)








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